Krankenversicherung

Versicherungen | 10.05.2010

Die soziale Sicherung in einem Krankheitsfall hat in Deutschland mittlerweile eine langjährige Tradition. Im Jahre 1883 wurde das Krankenversicherungsgesetz eingeführt, welches die Versicherungspflicht für gewerbliche Arbeiter beinhaltete. Das Gesetz stellt den Rechtsanspruch eines Versicherten auf Sachleistungen und freie ärztliche Behandlung, die Arzneimittel, aber auch Geldleistungen, wie zum Beispiel das Krankengeld und das Sterbegeld sicher. Die Krankenkassen dürfen aber auch nach ihrer Satzung bestimmte Mehrleistungen anbieten und so den Krankenversicherungsschutz auch auf die Familienangehörigen ausdehnen. Auch dass die Beiträge abhängig sind vom Bruttoarbeitsentgelt wurde damals geregelt.

Die Krankenversicherung ist seit langer Zeit also zuständig, wenn ein Arbeitnehmer aus Krankheitsgründen seine Arbeit nicht ausführen kann, oder medizinische Leistungen benötigt. Natürlich benötigen auch Selbstständige eine Krankenversicherung. Diese können natürlich auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich als Selbstständiger ab einem gewissen Einkommen privat zu versichern. Das hat für viele Versicherte Vorteile. Oft werden diese Versicherten bei Ärzten auch ohne Termin schneller behandelt, da diese Rechnungen oft erst selber begleichen müssen und dies für den Arzt eine kürze Wartezeit auf sein Honorar bedeutet.
Wer heutzutage krank wir, der muss sich natürlich als erstes bei seinem Arbeitgeber krank melden. Der nächste schritt sollte ein Gang zum Arzt sein. Dieser stellt einem dann eine Krankmeldebescheinigung in doppelter Ausfertigung aus. Einen Durchschlag bekommt der Arbeitgeber und den anderen muss man an seine Krankenkasse senden. Die Krankenkasse übernimmt vier Wochen nach der ersten Krankmeldung die Lohnfortzahlung. Das ist gesetzlich so geregelt.

Der Patient muss heutzutage aber auch selber teilweise Kosten übernehmen. Das ist beispielsweise die Rezeptgebühr oder auch die Praxisgebühr. Auch für Krankenhausaufenthalte oder Kuren müssen Patienten Eigenanteile bezahlen. Für Sehhilfen werden die Kosten bis auf Härtefälle nicht mehr übernommen. Das Leistungsspektrum der Krankenkassen unterscheidet sich aber zum Teil sehr. Nur bestimmte Leistungen müssen von der Krankenkasse übernommen werden. Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es Preisunterschiede. Bestimmte Krankenkassen sind nur telefonisch, oder durch das Internet erreichbar. Diese können natürlich dann günstigere Beiträge anbieten, da diese beim Personal eingespart werden. Diese Krankenkassen sind deswegen nicht schlechter,aber wer gerne eine Krankenkasse in seiner Nähe möchte, muss unter Umständen mehr für eine persönliche Beratung bezahlen.

Alle Dinge, die mit dem Genesen eines Patienten zu tun haben, werden bis auf den Eigenanteil von den Kassen übernommen. Das kann ein Medikament sein, ein Krankenhausaufenthalt, Krankengymnastik, Untersuchungen, Kuren, Prothesen, Zahnersatz, Zahnbehandlungen und natürlich auch Arztkosten. Es gibt nun auch zusätzliche Krankenversicherungen, die Kosten abdecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Das kann eine Zusatzversicherung für Zahnersatz sein, aber auch eine Krankenhaustagegeldversicherung. Die Kosten dieser Versicherungen, aber auch die Leistungen, unterscheiden sich zum Teil sehr und ein Vergleich ist unerlässlich.

Vorteile der Krankenversicherung:
Versicherungsschutz für jedermann
Zuzahlung vom Arbeitgeber
Lohnfortzahlung
Mitversicherung von Familienangehörigen

Nachteile der Krankenversicherung:
hohe Lohnnebenkosten
Verschlechterung der Leistungen
Zuzahlungen
unüberschaubares Angebot

Impressum