Krankenzusatzversicherung

Versicherungen | 06.05.2010

In den letzten Jahren sind die Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der sogenannten Gesundheitsreform immer weiter zurückgegangen. Viele Leistungen, die früher enthalten waren oder wo die Zuzahlungen der Krankenkassen wesentlich höher waren, wurden aus Kostengründen gestrichen. Die Beiträge steigen aber ständig. Daher macht es in der Regel Sinn, sich um eine Krankenzusatzversicherung zu kümmern, die die Kosten, die bei einer Heilbehandlung anfallen und nicht mehr übernommen werden, auffängt. Denn eine Behandlung kann schnell teuer werden und den Versicherten einen finanziellen Schaden zufügen. Aber ist es aber unbedingt anzuraten, sich Vergleiche einzuholen und sich über die Leistungen und den monatlichen Kosten zu informieren.

Den Vergleich kann jeder selber online im Internet durchführen oder sich auch von seinem Versicherungsvertreter beraten lassen. In einer guten Krankenzusatzversicherung sind unter anderem Leistungen wie Zahnersatz, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, stationäre Behandlung, Kuren, Brillen, Pflegegeld, Auslandsreise-Krankenversicherung enthalten.

Bei der Absicherung Zahnersatz werden Brücken, Kronen und Prothesen erstattet bis zu einer Höhe von etwa 40%. Davor allerdings muss die gesetzliche Krankenversicherung in Vorleistung getreten sein. Das bedeutet im Klartext, dass diese ihren Anteil bereits erstattet haben muss. In der Regel vermerkt der behandelnde Arzt die Zahlung der Krankenkasse bereits auf der Rechnung. Bevor eine Behandlung begonnen werden kann, muss bei der Krankenzusatzversicherung der Heil- und Kostenplan eingereicht werden, bei dem auch geprüft wird, ob die Kosten in der Höhe gerechtfertigt sind.

In der stationären Behandlung sind Leistungen wie Wahlarzt und Wahlkrankenhaus abgesichert, so dass man sich den Arzt seines Vertrauens oder einen auf die Krankheit spezialisierten Arzt nehmen kann. Jede Zusatzleistung, die im Krankenhaus angeboten wird, wird von der Krankenkasse nicht mehr übernommen. Ein Aufenthalt im Krankenhaus kostet auch Geld. Bei der Zahlung eines Krankenhaustagegeldes können diese Kosten ebenfalls aufgefangen werden.

Bei Sehhilfen trifft es den Versicherten besonders hart. Diese Leistung ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung komplett rausgenommen worden. Lediglich Kinder, Jugendliche und schwer Sehbehinderte erhalten weiterhin Leistungen. Für alle anderen wird eine Sehhilfe schnell teuer. Hier zahlt die Krankenzusatzversicherung einen Pauschalzuschuss. Genauere Auskünfte über die Höhe des Betrages sind bei der Versicherung erhältlich.

Ebenso werden Leistungen wie Hilfsmittel, Heilmittel wie Physiotherapie oder auch Fahrten zu einer ambulanten Heilbehandlung übernommen. Bei letzterem muss allerdings eine ärztlich bescheinigte, krankheitsbedingte Gehunfähigkeit vorliegen.

Nachdem die Krankenkasse in Vorleistung getreten ist oder bescheinigt hat, dass sie keinerlei Zuschüsse gewähren kann, ist die Rechnung für die Behandlung bei der Krankenzusatzversicherung einzureichen. Die eventuellen Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind darauf vermerkt. In der Regel wird eine Erstattung dann zügig vorgenommen, so dass der Versicherte seine Kosten ohne große finanzielle Probleme wieder erstattet bekommt.

Vorteile: Auffangen der meisten, anfallenden Kosten bei einer Heilbehandlung, insgesamt bessere Absicherung, Schutz vor finanziellen Einbußen durch die Behandlung, Überprüfung der Behandlungskosten durch den behandelnden Arzt.
Nachteile: zusätzlicher monatlicher Versicherungsbeitrag, zeitaufwendige Prüfung der Leistungen bei verschiedenen Versicherungen vor dem Abschluss, schriftliches Einreichen der Rechnungen.

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